Thema: Versammlungsleitung - Ausschluß für begrenzten Zeitraum
Der Geschäftsführer einer abberufenen Verwalter - GmbH kann von der Wohl zum Versammlungsleiter ausgeschlossen sein.
Fall: Eine GmbH wurde aus wichtigem Grund als Verwalterin abberufen. Der Geschäftsführer ließ sich dessen ungeachtet von einer Eigentümermehrheit der Wohnanlage zum Versammlungsleiter wählen. Über die gefaßten Eigentümerbeschlüsse gab es Streit, der gerichtlich ausgefochten werden mußte. Wegen der Querelen verbot das WEG-Gericht dem Geschäftsführer, sich als Versammlungsleiter bestellen zu lassen.
Urteil: Regelmäßig kann einem Wohnungseigentümer - schon gar nicht zeitlich unbegrenzt - nicht verboten werden, sich der Wahl zum Versammlungsleiter zu stellen. Bei Mißbracuh der Befugnisse und Wiederholungsgefahr kann jedoch in einem Hauptsacheverfahren und dann auch durch einstweilige Anordnung ein zeitlich begrenztes Verbot ausgesprochen werden. Einfacher scheint es jedoch, wenn das Gericht in solchen Krisenfällen für einen bestimmten Zietraum die Versammlungsleitung definitiv dem Verwalter überträgt.
KG Beschluß vom 15.01.03 - 24 / W / 129/01
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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