Thema: Eigenbedarf des Vermieters?

gelesen in der Berliner Morgenpost vom 12.02.2005:

Laut Amtsgericht Gießen (AZ 48 MC 318/04) muß im Mietvertrag vermerkt werden, wenn der Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt Eigenbedarf anmelden möchte.

Weder Krankheit, noch ein etwaiges hoches Alter des Vermieters sind Gründe für einen "spontan" angemeldeten Eigenbedarf.


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3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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