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Thema: Eigenarbeit ...

Jedes Jahr steht bei den Nebenkosten ein Betrag von ca. 300 Euro für Eigenarbeit. Der Vermieter hat auf Anfrage - um was es sich dabei handelt - einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der mir schrieb, das Hauswart und Gartenarbeiten im § 4 bei Nebenkosten im Mietvertrag stehe. Das trifft schon zu, aber von Eigenarbeit steht da nichts drin.

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Re: Eigenarbeit ...

hi tdm.... schau mal in die II BV, dort sind alle Betriebskostenarten aufgelistet.  wink

Sicherlich beruft sich dieser Typ auf regelmäßig anfallende Kosten. Dann könnte er sie nur umlegen, wenn sie im Punkt 17 näher benannt sind.

Alles Scharlatane, sag ich dir  :?  auf jeden Fuzzi-Mist mußt du aufpassen.

Grüße k.c.