Hatte im September 2004 eine Wohnung gemietet, wo sich bei Einzug noch kein Fussboden befand, nur der blanke Estrich. Der Vermieter sagte zwar, daß er schon längst einen Handwerker beauftragt hätte, aber der hatte noch nichts gemacht. So konnte ich noch nicht dort wohnen, hatte nur einige Kisten dort hingebracht. Wurde dann weiter vom Vermieter vertröstet, der inzwischen in USA wohnt. Bewußt hat er mir seine dortige Adresse nicht mitgeteilt, sodaß ich dann meine fristlose Kündigung per Email schickte. Diese hat er nicht anerkannt. Er wollte eine ordentliche Kündigung.
Doch wohin senden, wenn Hausadresse nicht bekannt und an "Herrn Meier, Las Legas, USA" wird wohl nicht ankommen. Seine letzte Mail bekam ich Anfang Oktober. Nun verlangt er über einen Rechtsanwalt in Deutschland die Miete von Oktober bis Februar - 2600 Euro -, der mir schreibt, das eine Kündigung per Email nicht gelte, die müsste immer schriftlich sein mit Unterschrift.
Ja, hätte ich gerne gemacht, aber wo hin senden ???
Es ist schon eine Frechheit, mit der Forderung ein halbes Jahr zu warten, um dann auch kräftig abzukassieren. Das hätte er doch auch schon im Oktober machen können, als er meine Mail erhalten hat.
Er verlangt ausser der Miete auch die vollen Nebenkosten von 120 Euro, obwohl weder Strom, Wasser oder Heizung verbraucht wurden. Eine Abrechnung der Nebenkosten hat mir der RA aber auch nicht gesandt.
Das kann doch wohl nicht sein ?
Hatte im September 2004 eine Wohnung gemietet, wo sich bei Einzug noch kein Fussboden befand, nur der blanke Estrich. Der Vermieter sagte zwar, daß er schon längst einen Handwerker beauftragt hätte, aber der hatte noch nichts gemacht. So konnte ich noch nicht dort wohnen, hatte nur einige Kisten dort hingebracht. Wurde dann weiter vom Vermieter vertröstet, der inzwischen in USA wohnt. Bewußt hat er mir seine dortige Adresse nicht mitgeteilt, sodaß ich dann meine fristlose Kündigung per Email schickte. Diese hat er nicht anerkannt. Er wollte eine ordentliche Kündigung.
Doch wohin senden, wenn Hausadresse nicht bekannt und an "Herrn Meier, Las Legas, USA" wird wohl nicht ankommen. Seine letzte Mail bekam ich Anfang Oktober. Nun verlangt er über einen Rechtsanwalt in Deutschland die Miete von Oktober bis Februar - 2600 Euro -, der mir schreibt, das eine Kündigung per Email nicht gelte, die müsste immer schriftlich sein mit Unterschrift.
Ja, hätte ich gerne gemacht, aber wo hin senden ???
Es ist schon eine Frechheit, mit der Forderung ein halbes Jahr zu warten, um dann auch kräftig abzukassieren. Das hätte er doch auch schon im Oktober machen können, als er meine Mail erhalten hat.
Er verlangt ausser der Miete auch die vollen Nebenkosten von 120 Euro, obwohl weder Strom, Wasser oder Heizung verbraucht wurden. Eine Abrechnung der Nebenkosten hat mir der RA aber auch nicht gesandt.
Das kann doch wohl nicht sein ?
Hi!
Meines Wissens nach muß der Vermieter einen Ansprechpartner nennen bzw. seine Adresse hinterlassen. Im Falle einer Havarie oder ähnliches müßte dem Mieter schon eine Möglichkeit gegeben werden, Hilfe zu suchen.
Handelt es sich denn um eine Eigentumswohnungsanlage?
Ich glaube auch gelesen zu haben, das Kündigungen behelfsmäßig per Email gelten. Wenn der Schriftverkehr regelmäßig per Email geführt wurde.
In jedem Fall würde ich einen Fachanwalt hinzuziehen. Die Rechtsanwälte Hildebrandt & Mäder könnte ich empfehlen. Einfach nach Herrn Wörner fragen, Telefon 895718-0. Der hat uns schon mehrfach geholfen.
Gibt es eigentlich ein Übergabeprotokoll?
Die Nebenkosten sind für den Hausstrom, Müllabfuhr, Straßenreinigung, etc. (siehe II BV).
Mit der Abrechnung der Nebenkosten kann sich der Verwalter / Eigentümer bis zu einem halben Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit lassen.
Tja, ja es gibt schon komische Vögel. ... im übrigen sind meine obigen Zeilen nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Grüße Boris
3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen