Thema: Zeitmietvertrag bei Wohnraum
Ein Vermieter hat mehrere Wohnungen auf Zeit vermietet. Die Vertragsabläufe waren alle zeitgleich. In den Verträgen hies es, dass der Vermieter die Wohnungen danach selbst nutzen wolle.
Das Gericht gab der Klage eines Mieters statt, so dass sich die Zeitmietverträge in unbefristete Verträge wandelten. Begündung der Richter: Es wäre kaum vorstellbar, dass der Vermieter in allen Wohnungen gleichzeitig wohnen könne.
Amtsgericht Augsburg, Az. 16 C 2510/04
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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