Thema: Flächenabweichung bei Geschäftsräumen
ACHTUNG!!! Bislang wurde eine Flächenabweichung bei Wohnungsmietverhältnissen von mehr als 10% auf Korrektur der Abrechnungen von den Gerichten entschieden.
Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2004, (Aktenzeichen I-10U77/04) meinte in seinem Urteil, die Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zu Wohnungsmietverhältnissen, wonach eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10% zur Minderung berechtige, sei auch bei Geschäftsraummieten anwendbar.
In dem entschiedenen Fall, waren im Mietvertrag 60m² angegeben. Tatsächliche Größe waren 51,20m²!
Für Euch gelesen im Grundeigentumverlag, Heft 5, 2005.
3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen