Thema: Wegerecht prüfen vor Grundstückskauf
Vor einem Grundstückskauf sollte das Wegerecht genau geprüft werden!
Wurden Grundstücke geteilt, können die hinteren Grundstücke meist nur über andere Flächen erreicht werden. Die Eintragung erfolgte in Abteilung II des Grundbuches.
Prüfen Sie bitte auch sogenannte Gewohnheitsrechte, wie bestehende Durchfahrten genau. Ohne Eintragung ins Grundbuch können auch hier spätere Schäden bzw. Ansprüche entstehen. Schließlich wäre es sehr schade, wenn Sie ihr erworbenes Grundstück nicht betreten dürften...
Die Grundstücksteilung erfolgt nach Vermessung und Registrierung durch das Kataster und eventueller Genehmigung der zuständigen Stelle. Es erfolgt eine Abschreibung und die Eintragung ins Grundbuch.
Ihr 3v-immobilien Team
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen