Thema: Unterschriften beim befristeten Mietvertrag

Ein Mieter hatte einen befristeten Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter aber unterzeichnete den Vertrag erst Monate später und schickte den Vertrag erst nach Einzug an den neuen Mieter zurück.

Der Mieter kündigte vor dem eigentlichen Vertragsablauf. Das Landgericht Stendahl (Az. 22 S 107/03) gab dem Mieter recht. Durch die verspätete Unterschrift kam kein befristetes, sondern ein unbefristetes Mietverhältnis zustande.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 14.Mai 2005

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Boris Wienke
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