Thema: RW - Karteikarte - Bilanzveränderungen

Rechnungswesen:

Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz


- Niederstwertprinzip im Anlagevermögen

= außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlicher Wertminderung;
  Bsp: Buchwert eines Grundstücks liegt über dem Verkehrswert -> dann
       außerplanmäßige Abschreibung bis zum Verkehrswert (§ 253 HGB)


- Außerplanmäßige Abschreibung beim Anlagevermögen beibehalten

= wenn die AHK steigen (o.g. Beispiel) -> dann
  Zuschreibung bis AHK oder Beibehaltung der Abschreibung (§ 254 HGB)


- Einzelkosten, angemessene Teile der Gemeinkosten und Werteverzehr des AV

= Bsp: selbst erstellte Anlagen, Einbeziehung der Gemeinkosten,
       wenn FGK Zuschlag (§ 255 HGB)


- abnutzbare Gegenstände des AV

= Abschreibungen gemäß der planmäßigen Nutzungsdauer der Vermögens-
  gegenstände (§ 253 HGB)

auch

  höhere Abschreibungen, wenn steuerrechtlich zulässig (§ 254 HGB)

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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