Thema: ABC - Karteikarte - Leerstand
Leerstehende Wohnfläche, Gewerbefläche, Einzelhandelsimmobilie, Einfamilienhaus, etc. in Neubauten oder Altbauten, die aber sofort vermietet werden könnte.
TIPP:Nur bei Vermietung können Kosten, die an dem Gebäude entstehen, mit der Steuer verrechnet werden. Wenn eine Immobilie länger leer steht, droht dem Vermieter in speziellen Fällen sogar ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung von Wohn- oder Gewerberaum.
Bei Eigentumsanlagen, schauen Sie unbedingt in die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung, ob die gewünschte Nutzungsart zulässig ist!
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen