Thema: Kündigungsfrist 3 Monate

Kündigungsfrist 3 Monate jetzt auch für Altverträge!

Seit dem 01.September 2001 (Mietrechtsreform) gilt für Neuverträge (Mietwohnraum) eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die Mieter. Ausnahme: Der Vermieter verzichtet auf sein Kündigungsrecht bis zu vier Jahre, dann kann die Möglichkeit der Kündigungsfrist auch für den Mieter in dieser Zeit ausgeschlossen werden.

Seit dem 01.Juni 2005 können nun auch Mieter mit Verträgen, die vor dem 01.September 2001 geschlossen wurden, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Aber aufgepasst, das gilt nicht für Individualvereinarungen!

Gelesen (Quelle): Berliner Zeitung vom 4./5. Juni 2005.

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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