Thema: Staffelmiete für Wohnungsmietverträge?

Wichtige Nachricht für Wohneigentümer: Vereinbarungen über Staffelmiete sind in jedem Fall gültig

Die Vereinbarung einer Staffelmiete in einem Mietvertrag bleibt auch dann wirksam, wenn das Mietniveau insgesamt sinkt. Das hat der BGH in einem Urteil (AZ.: XII ZR 8/00) entschieden.

Grundsätzlich hat der BGH die Vereinbarung von Staffelmieten als wirksam angesehen. Für den Vermieter bedeutet die schrittweise Anhebung der Miete eine Sicherheit in der finanziellen Planung für den Ertrag der Immobilie. Der Mieter ist an diese Vereinbarung gebunden.

Das ist nun auch ausdrücklich für den Fall klargestellt, daß die Mieten im Umfeld deutlich sinken. Ein geschlossener Vertrag muß eben eingehalten werden. Im umgekehrten Fall bleibt die Miete bei einer Staffelmiete eventuell deutlich günstiger, dann nämlich, wenn die Mieten allgemein deutlich steigen.

Gelesen und zietiert: Immonet.de Newsletter, vom 16.06.2005

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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