Thema: Maklerprovision zurück zahlen?

Maklerprovision verdient?

Rücktrittsvorbehalt bei Bebauungsunfähigkeit

Der Provisionsanspruch des Maklers ist verdient bei Abschluß des vermittelten Vertrages. Spätere Veränderungen spielen grundsätzlich keine Rolle, es sei denn, der Kaufvertrag wurde mit einem Rücktrittsvorbehalt vereinbart.

Im Kaufvertrag einer Eigentumswohnung hieß es, dass die Errichtung des Balkones bauaufsichtlich vorraussichtlich genehmigt werden würde. Andernfalls habe der Käufer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Denkmalschutzbehörde genehmigte den Anbau nicht. Die Käufer verlangten die bereits gezahlte Provision vom Makler zurück. Das Landgericht verwies auf die Rechtsprechung des BGH und gab den Käufern Recht. Der Makler mußte die Provision an die Käufer zurück zahlen. Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt.

LG Berlin - 30.09.2004 5.O 260/04
gelesen im "Das Grundeigentum" 2.Aprilheft 2005

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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