Thema: Mietminderung auch auf Nebenkosten?

Mietminderung bezieht sich auch auf Nebenkosten.

Eine Mietminderung wegen erheblicher Wohnungsmängel schließt auch eine Reduzierung der Nebenkosten ein. Als Bemessungsgrundlage wird die gesamte Miete, d.h. die Bruttomiete herangezogen.

Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH), Az. XII ZR 225/03

Gelesen in der Berliner Morgenpost, vom 06.Juli 2005 im Immobilienteil

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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