Thema: Versäumte Beschlußfassung - WEG

Wohnungseigentümer haften bei versäumter Beschlußfassung

Wohnungseigentümer müssen ihre Anlage ordnungsgemäß verwalten, sonst haften sie gegenüber Einzeleigentümern für Schäden.

Fall: Ein WEG-Eigentümer konnte seine Wohnung nicht vermieten, da es der Sanierung des Bades der Zustimmtung der Gemeinschaft bedurfte. Die Beschlußfassung unterblieb "schuldhaft", so dass die Gemeinschaft Mietausfall plus Zinsen zahlen mußte.

Urteil vom Kammergericht  Berlin, Az. 24 W 97/03

Quelle: Berliner Morgenpost vom 23.Juli 2005

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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