Thema: Versäumte Beschlußfassung - WEG
Wohnungseigentümer haften bei versäumter Beschlußfassung
Wohnungseigentümer müssen ihre Anlage ordnungsgemäß verwalten, sonst haften sie gegenüber Einzeleigentümern für Schäden.
Fall: Ein WEG-Eigentümer konnte seine Wohnung nicht vermieten, da es der Sanierung des Bades der Zustimmtung der Gemeinschaft bedurfte. Die Beschlußfassung unterblieb "schuldhaft", so dass die Gemeinschaft Mietausfall plus Zinsen zahlen mußte.
Urteil vom Kammergericht Berlin, Az. 24 W 97/03
Quelle: Berliner Morgenpost vom 23.Juli 2005
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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